Konkrete rechtliche Fragen kann ich jedoch ohne vorherige ausdrückliche Begründung eines Mandatsverhältnisses nicht beantworten.
Mündliche oder schriftliche Auskünfte außerhalb eines bestehenden Mandatsverhältnisses sind unverbindlich und begründen keine Haftung.
Wenn Sie konkrete rechtliche Fragen haben, sich aber noch im unklaren darüber sind, ob ein weiteres Vorgehen überhaupt sinnvoll ist, können Sie die Vertretung auf ein erstes Beratungsgespräch beschränken.
Ist ein ordentliches Mandatsverhältnis begründet worden, erfolgt die Abrechnung meiner Anwaltskosten nach dem RVG oder im Einzelfall auch durch eine schriftliche Honorarvereinbarung.
Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren rechne ich selbstverständlich auch über Ihre Rechtschutzversicherung ab. Sind Sie nicht sicher, ob Ihre Rechtschutzversicherung eine entsprechende Kostendeckung erteilt, so rufen Sie diese einfach an und lassen sich von einem Mitarbeiter eine Kostendeckungszusage samt Schadensnummer mitteilen. Selbstverständlich kann auch ich eine Kostendeckungszusage für Sie bei Ihrer Rechtschutzversicherung einholen.
Umsatzsteuer fällt bei meiner Tätigkeit gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz nicht an und wird dementsprechend in der Rechnung nicht ausgewiesen.